Zu Hause alt werden

Zu Hause alt werden: Wer bezahlt die Pflege

Die Zahl der Pflegebedürftigen erhöht sich aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung stetig. Ein Fünftel von ihnen verbringt laut Bundesamt für Statistik (Destatis) seinen Lebensabend in einem Pflegeheim. Vier von fünf Personen werden zu Hause versorgt. Die Pflege übernehmen entweder pflegende Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst. Doch wer bezahlt die Pflege im häuslichen Umfeld und welche Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es?

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Gesetz hat die Pflege im häuslichen Umfeld Vorrang vor der Betreuung in einer stationären Einrichtung.
  • Für die Pflege von Angehörigen erhalten Pflegebedürftige Pflegegeld von der Pflegekasse, das diese als Anerkennung an die Hilfsperson auszahlen. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
  • Ambulante Pflegedienste unterstützen Angehörige bei der Pflege zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer bestimmten Grenze im Rahmen eines Antrages auf Pflegesachleistungen.
  • Bei Bedarf erhalten Versicherte weitere Leistungen für Hilfsmittel, eine Wohnungsanpassung, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.

Unser Praxistipp: In den meisten Fällen haben Angehörige wenig Erfahrung mit der häuslichen Pflege. Die unentgeltlichen Schulungskurse vor Ort bieten dir praktische Anleitung sowie Beratung zu allen anfallenden Themen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse bei Pflege zuhause?

Entscheiden sich Angehörige dazu, eine ihnen nahestehende Person im häuslichen Umfeld zu pflegen, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen und Pflegesachleistungen oder Geldleistungen.

Zu den Pflegesachleistungen gehören Pflegeeinsätze durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Diese unterstützt die Pflegekasse in Abhängigkeit des Pflegegrades bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Zu den Leistungen des Pflegedienstes gehören:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Maßnahmen, die die Beweglichkeit fördern, Ernährung)
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Alltagsgestaltung, Pflegen sozialer Kontakte, Orientierungshilfen)
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen (Vermittlung von Hilfsdienstleistungen)
  • häusliche Krankenpflege im Rahmen der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Wohnung reinigen, kochen)

Neben ambulanten Pflegediensten nehmen Pflegebedürftige die Hilfe von Einzelpflegekräften in Anspruch, sofern diese Art der Versorgung besonders wirksam und wirtschaftlich ist. Zur Finanzierung selbstständiger Altenpfleger oder Altenpflegehelfer nehmen sie die ambulanten Pflegesachleistungen der Pflegekasse in Anspruch.

Zu den Geldleistungen gehört das Pflegegeld, welches von der Pflegekasse oder einem privaten Versicherungsunternehmen an den Pflegebedürftigen überwiesen wird. Es ist abhängig vom Pflegegrad. Für pflegende Angehörige zahlt die Versicherung darüber hinaus die Beiträge zur Rentenversicherung.

Weitere Zuschüsse von den Pflegekassen

Nehmen Pflegebedürftige die Nacht- oder Tagespflege in Anspruch, erfolgt die zeitweise Betreuung in einer teilstationären Pflegeeinrichtung. Diese Leistung kommt vor allem für Personen in Betracht, deren Angehörige tagsüber arbeitstätig sind. Dabei übernimmt die Kasse nur die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Betreuung und medizinische Behandlung). Unterkunft und Verpflegung zahlen Betroffene privat.

Ist die Pflegeperson krank oder hat Urlaub, nehmen Pflegebedürftige vorübergehende vollstationäre Leistung in der Kurzzeitpflege in Anspruch. Dieser besteht für bis zu sechs Wochen im Jahr.

Stellen zu pflegende Personen einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bezuschusst die Pflegeversicherung für die häusliche Pflege notwendige Verbrauchsprodukte mit monatlich 40 €. Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlt der Pflegebedürftige 25 € zu. Ist ein Umbau der Wohnung notwendig, beantragen Betroffene einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € (Stand März 2023).

Unser Fazit

Pflegebedürftige, die die häusliche Pflege beanspruchen, erhalten von der Pflegekasse abhängig von ihrem Pflegegrad verschiedene Leistungen, darunter Pflegegeld oder Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst. Bei Bedarf nutzen sie zudem die Tages- und Nachtpflege oder die Kurzzeitpflege, wenn der Angehörige im Urlaub oder krank ist. Für Pflegehilfsmittel übernimmt die Kasse auf Antrag ebenfalls die Kosten. Mehr Informationen zur finanziellen Unterstützung erhalten Interessierte auf den Seiten des Bundesamtes für Gesundheit.

Quellen und Nützliche Links:

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse?

Die Höhe des Betrages hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Dieser liegt etwa bei 316 bis 901 € (Stand März 2023).

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld beziehen Pflegebedürftige, wenn sie einen Angehörigen oder eine ehrenamtlich tätige Person mit der häuslichen Pflege beauftragen. Dazu liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor. Die Pflegekasse überweist den Betrag an die zu pflegende Person, die diesen als Anerkennung an die Hilfsperson auszahlen kann.

Können Pflegebedürftige ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig in Anspruch nehmen?

Um die individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen, gewähren Pflegekassen die Kombination beider Leistungen. Allerdings vermindert sich das Pflegegeld bei Inanspruchnahme ambulanter Pflegesachleistungen anteilig.