Krankschreibung bei einem Krankenhausaufenthalt
Von wem kommt die Krankschreibung bei einem Krankenhausaufenthalt?
Egal ob es sich um einen geplanten Aufenthalt oder eine notwendige Sofortaufnahme handelt, es ist für die wenigsten Menschen schön, in einem Krankenhaus liegen zu müssen. Neben der Sorge um die eigene Gesundheit kommen auch organisatorische und nicht zuletzt rechtliche Fragen auf. Sehr wichtig bei einen Krankenhausaufenthalt: Wer schreibt krank? Dies muss zeitnah geklärt werden, um eventuelle Ansprüche auf Krankengeld nicht zu verlieren.
Die wichtige Frage beim Krankenhausaufenthalt: Wer schreibt krank?
Für Deinen Arbeitgeber sowie die Krankenversicherung ist es wichtig, dass Deine Arbeitsunfähigkeit schriftlich nachgewiesen werden kann. Während Du bei normalen Haus- und Facharztbesuchen eine Bescheinigung in dreifacher Ausführung (für Arbeitgeber, Krankenkasse und in Kopie für Dich) erhältst, sieht es im Krankenhaus etwas anders aus. Es gibt prinzipiell zwei Antworten auf die Frage nach der Krankschreibung.
A) Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Du erhältst eine ganz klassische AU-Bescheinigung, wie Du sie von niedergelassenen Ärzten kennst. Voraussetzung dafür ist, dass der Mediziner, der den Schein unterzeichnet, Dich persönlich untersucht hat. Aufgrund der vielen Organisationsfragen im Krankenhaus, ist das nicht immer möglich. Aus diesem Grund gibt es ferner eine sogenannte Liegebescheinigung, die ebenso ausreichend ist, um Deinen krankheitsbedingten Ausfall bei Arbeitgeber und Krankenkasse nachzuweisen.
B) Die Liegebescheinigung
Manchmal spricht man auch von einer Aufenthaltsbescheinigung, gemeint ist jedoch dasselbe. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Liegebescheinigung und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Liegebescheinigung muss nicht von einem Arzt, der Dich behandelt hat, ausgefüllt werden. Sie wird von einer Verwaltungsfachkraft der Klinik erstellt und ist in dieser Form gültig, denn sie dient in erster Linie zur Information, wo Du Dich aus gesundheitlichen Gründen aufhältst. Dauert der Aufenthalt in der Klinik länger, kann es auch notwendig werden, weitere aktuelle Bescheinigungen einzureichen. Das Entlassungsdatum bleibt dabei jeweils frei.
Ebenfalls wichtig: Welche Informationen müssen die Bescheinigungen haben?
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, müssen auf den Bescheinigungen immer dieselben Angaben gemacht werden.
A) Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Auf der Bescheinigung müssen der Name der Krankenkasse sowie die wichtigsten Angaben zu Deiner Person (Name, Adresse, Versichertennummer) vermerkt sein. Zudem ist wichtig, ob es sich um eine Erstbescheinigung handelt oder eine Folgebescheinigung vorliegt. Letztere wird dann ausgestellt, wenn Du mit derselben Krankheit in den Tagen vor der Meldung bereits als krank gemeldet warst. Neben dem Datum der Ausstellung ist auch der Beginn der Arbeitsunfähigkeit vermerkt, damit etwaige Ansprüche auf Krankengeld berechnet werden können. Der Arzt notiert zudem die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung und bestätigt seine Angaben sowohl mit Stempel als auch mit Unterschrift.
B) Die Liegebescheinigung
Die Liegebescheinigung ist ein weniger formelles Dokument. Sie enthält neben den Angaben zu Deiner Person, also Name, Anschrift, Versichertennummer, vor allem das Datum der Aufnahme im Krankenhaus. Soll die Bescheinigung während des bestehenden Aufenthalts an offizielle Stellen übersandt werden, bleibt das Entlassungsdatum offen. Nur wenn Du die Klinik wirklich verlassen darfst, wird im Formular auch an dieser Stelle ein Datum eingepflegt.
Im Regelfall kannst Du Dich darauf verlassen, dass Mediziner und Krankenhauspersonal wissen, welche Angaben entscheidend sind. Dennoch es gut, auch selbst darüber informiert zu sein. Etwaige Fehler können gerade bei Hektik durchaus geschehen und erkennst Du sie sofort, sparst Du im Zweifelsfall mit einer freundlichen Nachfrage eine spätere Klärung.
Können die Bescheinigungen rückwirkend ausgehändigt werden?
Vielleicht kennst Du es von Deinem Hausarzt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch einmal rückwirkend ausgestellt wird. Dies ist in Ausnahmefällen erlaubt, wenn ein Patient beispielsweise mit starkenm Durchfall am ersten Krankheitstag nicht das Haus verlassen wollte/konnte. Niedergelassene Ärzte müssen diese Ausnahmen jedoch sehr gewissenhaft prüfen und dürfen den Schein für maximal drei Tage zurückdatieren.
In Krankenhaus wird diese Regelung eher nicht angewandt. Es gilt der Tag der Einweisung als erster Krankentag, der in die Zuständigkeit der Klinik fällt.
Nach dem Krankenhausaufenthalt: Wer schreibt krank?
Längst nicht in allen Fällen kann ein Patient sofort am nächsten Werktag nach seiner Klinikentlassung wieder arbeiten. Je nach Schwere der Krankheit oder Verletzung schließt sich noch eine gewisse Reha-Zeit an. Zudem können Dinge wie ein Herzinfarkt die Psyche in ihren Grundfesten erschüttern. Daher stellt sich Dir vielleicht die Frage, ob das Krankenhaus Dich auch über den Entlassungstag hinaus krankschreiben darf.
Lange Zeit konnte das Krankenhaus nicht über den Tag der Entlassung eine AU vergeben. Es lag in der Verantwortung des Patienten, für den nächsten Werktag zum Hausarzt zu gehen und sich ambulant krankschreiben zu lassen. Dies wurde im Oktober 2017 geändert.
Dies soll die Rehabilitation der Betroffenen unterstützen. Ein zeitnaher Besuch beim Hausarzt entfällt und es bleibt mehr Raum, um den Alltag nach der Klinikentlassung zu regeln. Häufig sind viele Dinge unerledigt geblieben, denen der Patient sich nun widmen kann. Bleibt der Bedarf auf eine Kranschreibung länger bestehen, muss der Hausarzt im Anschluss aufgesucht werden.