Wie lang ist ein Krankenhauseinweisungsschein gültig?
Eine anstehende Operation oder ein allgemein schlechter Gesundheitszustand können es notwendig machen, dass Du in eine Klinik musst.
Handelt es sich nicht um eine Einweisung über die Notaufnahme, bekommst Du im Regelfall von Deinem behandelten Haus- oder Facharzt einen Krankenhauseinweisungsschein. Wie lange dieser gültig ist, erklärt der kommende Artikel ausführlich und geht auf die wichtigsten Fakten rund um den Schein ein.
Die wichtigsten Fakten zum Krankenhauseinweisungsschein
Wie lange er gültig ist, hängt bei der Einweisung nicht von der Dauer eines Quartals ab. Dies ist ein häufig gehörter Irrtum. Bei einer Einweisung wird der ambulante Arzt die (Verdachts-)Diagnose auf dem Schein vermerken und die Klinik um eine zeitnahe Behandlung bitten. In welchem Quartal er das tut, spielt für das Krankenhaus keine Rolle.
Eine Klinik wird prinzipiell nur dann hinzugezogen, wenn eine ambulante Betreuung nicht ausreichend ist, weshalb Patienten sich im Regelfall umgehend um einen Termin im Krankenhaus bemühen sollten. Doch da ein Platz in der Klinik nicht immer sofort verfügbar ist und um unnötige Bürokratie zu vermeiden, ist eine Quartalsbindung nicht gegeben. Das bedeutet für einen Krankenhauseinweisungsschein: Er ist so lange gültig, bis der Patient ihn mit dem vereinbarten Termin in Anspruch nehmen kann.
Du kannst also mit einem Einweisungsschein getrost ignorieren, dass sonst nach Quartalen gegangen wird. Normalerweise splittet sich das Jahr aus Sicht der Medizin in vier Teile:
- Das erste Quartal umfasst die Monate Januar bis März
- Das zweite Quartal umfasst die Monate April bis Juni
- Das dritte Quartal umfasst die Monate Juli bis September
- Das vierte Quartal umfasst die Monate Oktober bis Dezember
Das Wissen darüber ist aber nur wichtig, wenn Du statt einer Einweisung eine Überweisung bekommst.
Die Gültigkeit und Unterscheidung zwischen Krankenhauseinweisung und Krankenhausüberweisung
Zum besseren Verständnis erklären wir Dir hier einmal den genauen Unterschied zwischen Einweisung und Überweisung ins Krankenhaus.
1. Die Überweisung
Diesen Schein bekommst Du ausgehändigt, wenn beispielsweise beim Augenarzt eine Untersuchung notwendig ist, die Dein Arzt in seiner Praxis mangels des nötigen Equipments nicht durchführen kann. Er stellt Dir dann einen klassischen Überweisungsschein aus, wie Du ihn auch beim Hausarzt bekommst, wenn dieser Dich an Fachärzte überweist.
Auf dem Schein stehen die wichtigsten Angaben zu Deiner Person und die Bitte, was kontrolliert werden soll. Jede Überweisung – egal ob zum niedergelassenen Kollegen oder zur Fachabteilung in einem Krankenhaus – ist quartalsgebunden! Wird sie beispielsweise im April ausgestellt, gilt sie noch bis maximal zum 30. Juni, denn dann endet das zweite Quartal. Eine Überweisung vom 31. August zum Beispiel kann nur noch vier Wochen, nämlich bis zum Ablauf des Septembers, genutzt werden.
2. Die Einweisung
Eine Krankenhauseinweisung gibt es nur dann, wenn Dein Arzt eine ambulante Betreuung als nicht ausreichend einschätzt. Hier geht es nicht nur darum, einzelne Untersuchungen in der Klinik durchzuführen und mit deren Ergebnissen wieder zur normalen Behandlung beim niedergelassenen Mediziner zurückzukehren.
Es muss vielmehr eine stationäre Behandlung begonnen werden und Dein ambulanter Arzt muss auf der Einweisung begründen, weshalb er diesen Schritt für nötig erachtet. Der typischste Grund ist eine Operation, die durchgeführt werden muss.
Der richtige Umgang mit einem Krankenhauseinweisungsschein
Wie lange gültig der Schein ist, wird also in der Realität eher unwichtig, auch wenn Du im Interesse Deiner Gesundheit zeitnah mit der Klinik in Kontakt treten solltest. Immerhin erachtet Dein behandelnder Arzt Deinen Zustand für so bedenklich, dass eine ambulante Therapie nicht möglich ist. Unabhängig davon gibt es aber noch weitere Dinge zu wissen:
1. Du solltest den Einweisungsschein sorgsam behandeln, denn das erneute Ausstellen ist schwierig. Ärzte dürfen prinzipiell für dieselbe Diagnose nicht erneut einen Schein ausstellen, da eine „doppelte Einweisung“ missbraucht werden kann.
2. Bist Du über eine gesetzliche Krankenkasse versichert, gibt es eine fixe Tabelle zugelassener Kliniken, aus denen gewählt werden muss. Privatversicherte haben eine größere Auswahl. Im Idealfall empfiehlt Dir Dein behandelnder Arzt ein Krankenhaus.
3. Mit der ausgewählten Klinik muss dann ein Termin zur Vorstellung vereinbart werden. Oft erhältst Du eine zentrale Telefonnummer und kannst dort Dein Anliegen schildern. Die Informationen auf dem Einweisungsschein vorzulesen, ist sehr hilfreich. Du wirst dann mit der richtigen Station verbunden und kannst alles weitere mit dem Personal vereinbaren.
Gut zu wissen: Ob Du wirklich stationär aufgenommen wirst, entscheidet ein Arzt im Krankenhaus. Erst wenn Dein Gesundheitszustand von einem Mediziner vor Ort eingehend geprüft wurde, fällt die letztendliche Entscheidung. Eventuell muss keine vollstationäre Betreuung erfolgen und es reicht ein teilstationärer Aufenthalt.
Die richtige Planung: Eventuell stehen zuerst Voruntersuchungen an
Viele Menschen glauben, dass durch den Krankenhauseinweisungsschein beim ersten Vorstellungstermin in der Klinik auch sofort eine stationäre Aufnahme erfolgt.
Das ist jedoch keinesfalls immer so. Der Grund für die Einweisung entscheidet darüber, ob vorab noch Untersuchungen in der Klinik notwendig sind oder beispielsweise ein Vorbereitungsgespräch mit dem Anästhesisten geführt werden muss.
Bei der Terminvereinbarung wirst Du jedoch eingehend darüber informiert, wie das geplante Vorgehen im Krankenhaus aussehen soll. Müssen noch Blutanalysen und andere Diagnoseschritte durchgeführt werden und dafür ist keine Übernachtung auf dem Klinikgelände notwendig, bist Du auch noch nicht eingewiesen. Erst am Tag der Aufnahme auf der Station kommt der Krankenhauseinweisungsschein wirklich zum Tragen.