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Entlassung aus dem Krankenhaus » Patienteninformation

Möglichkeiten der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Im Regelfall verlassen die meisten Patienten das Krankenhaus, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und medizinisch nichts gegen das Nach-Hause-gehen spricht. Ärzte und Pflegefall sagen in einem solchen Fall bereits einige Tage zuvor Bescheid, wenn sie den Termin dafür absehen können.

Darüber hinaus ist eine Entlassung aus eigenen Antrieb möglich – aus welchen Gründen auch immer. Hier spricht man von einer „Entlassung gegen ärztlichen Rat“. Dabei gibt es einiges zu beachten, wie ich Ihnen später erläutern werde.

Sehr selten ist ein, nennen wir es ruhig beim Namen: Rausschmiss. Dergleichen findet nur statt, wenn sich ein Patient trotz aller Bemühungen des Pflegepersonals und der Ärzte gegen alle medizinischen Maßnahmen sträubt oder sich gegenüber Personal oder Mitpatienten extrem daneben benimmt.

Sobald keine Behandlung möglich oder der Tagesablauf auf Station gefährdet ist, hat das Krankenhaus das Recht, die weitere Behandlung zu verweigern und den Patienten zu entlassen.

Entlassung aus dem Krankenhaus – Das Wichtigste auf einen Blick!

  1. Die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt normalerweise, sobald die einen stationären Aufenthalt notwendig machende medizinische Behandlung abgeschlossen ist.
  2. Sie erfolgt am Vormittag und wird bereits einige Tage im Voraus angekündigt.
  3. Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief für Ihren Hausarzt oder Facharzt sowie Medikamente für zwei oder drei Tage, sofern diese neu angeordnet wurden.
  4. Eine Entlassung gegen ärztlichen Rat ist möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und muss dem Krankenhaus schriftlich bestätigt werden.
  5. Davon ausgenommen sind Patienten mit gefährlichen Infektionskrankheiten oder nach größeren operativen Eingriffen.

Was passiert bei der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Wie bereits gesagt bekommen Sie bereits einige Tage vor der Entlassung Bescheid, meistens während der ärztlichen Visite. Das ist auch notwendig, da Sie gegebenenfalls Angehörigen Bescheid geben oder Ihre Heimfahrt organisieren müssen.

Dabei wird man Ihnen auch mitteilen, bis wann Sie Ihre Sachen gepackt haben müssen. Üblicherweise bekommen Sie noch Ihr morgendliches Frühstück und müssen je nach Zeitplan bis zehn oder elf Uhr das Zimmer räumen. Danach müssen die Mitarbeiter das Bett neu beziehen und alles für den nächsten Patienten vorbereiten.

Bevor Sie die Klinik verlassen, bekommen Sie noch Ihren Entlassungsbrief. Wurden neue Medikamente verordnet, gibt Ihnen das Pflegepersonal für zwei oder drei Tage Tabletten mit. Fragen Sie gegebenenfalls nach – niemand kann von Ihnen verlangen, dass Sie Medikamente bei dem Trubel noch am gleichen Tag von Ihren Hausarzt rezeptieren lassen und in der Apotheke abholen.

Was hat es mit dem Entlassungsbrief auf sich?

Wichtig ist der Entlassungsbrief, den einer der Stationsärzte für seinen niedergelassenen Kollegen schreibt. Er enthält alle notwendigen medizinischen Informationen über Ihren Klinikaufenthalt, also Datum von Aufnahme und Entlassung, Grund des Aufenthaltes, durchgeführte medizinische Untersuchungen und Behandlungen, Zustand bei Aufnahme und Entlassung sowie die empfohlene weitere Medikation.

Eigentlich sollten Sie diesen Entlassungsbrief bereits am Tage der Entlassung bekommen. Es kann allerdings auch vorkommen, dass die Ärzte so viel zu tun haben, dass sie ihn nachreichen und gleich dem zuständigen Arzt schicken.

Bekommen Sie den Arztbrief in die Hand gedrückt, wundern Sie sich nicht über die darin verwendete Fachsprache. Er ist für einen Mediziner gedacht und nicht für die Lektüre durch Laien. Haben Sie Fragen zum Inhalt, wird Ihnen Ihr Hausarzt gerne weiterhelfen.

Dieser ist im Regelfall der Empfänger eines solchen Entlassungsbriefes. In Sonderfällen geht er an Ihren Facharzt, etwa nach einer orthopädischen Operation an Ihren Orthopäden oder bei einer Chemotherapie an Ihren niedergelassenen Onkologen. Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dieses Schreiben möglichst zeitnah Ihrem Arzt zukommen zu lassen, denn er benötigt die entsprechenden Informationen für Ihre weitere Behandlung.

Was ist, wenn ich nicht alleine nach Hause fahren kann?

Nicht alle Patienten können unmittelbar nach dem Klinikaufenthalt problemlos mit Auto oder ÖPNV nach Hause oder in die vorgesehene Reha-Klinik fahren oder haben Angehörige oder Freunde, die dabei helfen.

Sollte das bei Ihnen der Fall sein, müssen Sie sich rechtzeitig mit einem Stationsarzt über das Ausstellen eines Transportscheines unterhalten. Die Kosten für eine Fahrt mit Taxi oder Rettungswagen zahlt die Krankenkasse nur bei medizinisch zwingender Notwendigkeit und im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung. Sind Sie pflegebedürftig oder behindert, sollte das kein Problem darstellen.

Kann ich mich selbst aus dem Krankenhaus entlassen?

Natürlich. Auch für Patienten gilt das Selbstbestimmungsrecht. Niemand kann zu einem Krankenhausaufenthalt gezwungen werden – mit zwei Ausnahmen.

Die Klinik kann die Entlassung verweigern, wenn Sie an einer ansteckenden Infektionskrankheit leiden und damit Ihre Mitmenschen gefährden würden. Ähnlich sieht es unmittelbar nach einer Operation aus, da hier Komplikationen nicht auszuschließen sind und gegebenenfalls schnelle medizinische Hilfe notwendig ist. Das dient lediglich dem Selbstschutz, da man als Patient die Risiken nicht einschätzen kann.

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus aus eigenem Entschluss spricht man von einer Entlassung gegen ärztlichen Rat. Möchten die Ärzte Sie lieber weiter auf Station behalten, hat das seine Gründe.

Da bei einer Selbstentlassung gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen sind, müssen Sie bei einer von Ihnen selbst initiierten Entlassung ein entsprechendes Dokument unterschreiben. Für alle Folgen sind Sie selbst verantwortlich, und das Krankenhaus sichert sich mit einem solchen Dokument gegen Schadensersatzansprüche ab.