Krankenhauszimmer wechseln

Wann darf man ein neues Zimmer im Krankenhaus verlangen

Probleme mit dem Bettnachbarn im Krankenhaus: Wann kann man ein neues Zimmer verlangen?

Der stationäre Aufenthalt in einer Klinik ist an sich selten schön, aber wer sehr viel Pech hat, trifft im Krankenhaus auf einen Zimmernachbar, der unzumutbar ist. Ob dessen Verhalten jedoch derart gravierend ist, dass eine Verlegung beantragt werden kann, ist eine andere Frage.

Es kommt darauf an, welche Probleme genau vom Bettnachbarn verursacht werden. Wann Du ein neues Zimmer im Krankenhaus verlangen kannst, zeigen wir Dir hier.

Ist Dein Bettnachbar störend, doch es besteht keine Gefahr für Dein Leben, ist eine Verlegung bei Kassenpatienten reine Kulanz.

Kassenpatienten und Mehrbettzimmer

Im Regelfall wirst Du als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse bei Deiner stationären Aufnahme in einem Krankenzimmer mit mehreren Betten aufgenommen. Da die Kliniken ebenfalls wirtschaften müssen, sind Einzelzimmer für zahlende Privatpatienten vorgesehen.

Die meisten Kliniken unterscheiden zwischen Kinder- und Erwachsenen und trennen häufig auch in Frauen- und Männerzimmer. Abseits von Alter und Geschlecht hast Du kaum ein Mitspracherecht darüber, wo es hingeht. Ein Dreibettzimmer ist der Standard.

Die Unterbringung ist eine Standardleistung, bei der die medizinische Grundversorgung im Fokus steht. Annehmlichkeiten kommen an zweiter Stelle, weshalb Du zunächst keinen Widerspruch gegen die Unterbringung an sich anführen kannst. Doch was ist, wenn im Krankenhaus der Zimmernachbar unzumutbar wird, da er beispielsweise laut schnarcht? Hier sehen die meisten Kliniken eine klare Trennung zwischen Unannehmlichkeiten und Gefahr.

Es können sehr störende Alltagssituationen mit Deinem Nachbarn auftreten, doch solange damit Deine Unversehrtheit nicht gefährdet ist, kannst Du kein neues Zimmer verlangen.

Das bedeutet im Klartext, dass die folgenden Dinge leider keine Gründe für einen Zimmerwechsel sind:

  • lautes Schnarchen oder auch Schreien und Weinen
  • häufige WC-Besuche in der Nacht
  • Aufstehen und Umherlaufen während der Nachtruhe
  • leichter Uringeruch
  • aufgezwungene Gesprächsversuche
  • Uneinigkeit bei der Wahl von TV-Programmen
  • unsympathischer Besuch von Angehörigen und Freunden

Die Tabelle kann durchaus noch länger ausfallen, umfasst aber die wesentlichen Situationen, wie sie im Alltag der Patienten auftreten.

Ein freundliches Fragen kostet nichts

Natürlich bist Du nicht glücklich darüber, wenn Dein Körper aufgrund einer Verletzung schmerzt und Du dann auch noch vom Schnarchen des Bettnachbarn wach gehalten wirst. An dieser Stelle gilt, was im Leben oft hilft, insofern man auf freundliche Mitmenschen stößt und die Klinik gerade die nötigen Kapazitäten frei hat:

„Auch wenn Du rechtlich keinen Anspruch auf eine Verlegung hast, kannst Du das Personal auf der Station freundlich um ein neues Zimmer bitten.“

Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene selbst aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht eigenständig agieren kann. In diesem Fall können Angehörige um eine kurze Unterredung mit dem Personal bitten und ihren Standpunkt darlegen. Dabei muss jedoch immer im Hinterkopf behalten werden, dass eine Klinik kein Hotel ist und gewisse Unannehmlichkeiten toleriert werden müssen.

Wann man ein neues Zimmer im Krankenhaus verlangen kann

Die Grenze zwischen Unannehmlichkeit und einer Unzumutbarkeit kann natürlich auch überschritten werden und Du hast klare Rechte im Krankenhaus. Anspruch auf eine Verlegung besteht beispielsweise dann, wenn ein Zimmernachbar mit Gewalt gegen sich und andere droht.

Bei einem nervlichen Zusammenbruch kann das durchaus vorkommen. Sagt er in seiner Wut, dass er mit Gegenständen wie Stühlen um sich werfen will, ist er eine Gefahr. Im Regelfall wirst dann nicht Du ein neues Krankenzimmer bekommen, sondern der entsprechende Patient wird verlegt und es ist in Deinem Zimmer ein Bett für einen neuen Patienten frei.

Ein Einzelzimmer kann allerdings zur medizinischen Notwendigkeit werden. Das ist der Fall, wenn aufgrund einer schweren Infektion die Klinik sich in der Pflicht sieht, Dich von anderen Menschen zu isolieren. Auch Besucher dürfen dann nur unter der Einhaltung strenger Hygienevorschriften zu Dir. In diesem Zusammenhang gut zu wissen: Mehrkosten musst Du für das Einzelzimmer nicht zahlen, wenn es aus Gesundheitsgründen zwingend erforderlich ist.

Wird im Krankenhaus der Zimmernachbar wirklich unzumutbar oder Dein Zustand derart kritisch, handelt im Regelfall das Personal vor Ort schnell. Die Sicherheit aller Patienten steht im Vordergrund und Verletzungen oder eine ernste Verschlechterung des Gesundheitszustandes sollen vermieden werden. Wann ein neues Zimmer im Krankenhaus zu verlangen, dennoch sinnvoll ist, da die Ärzte der eigenen Meinung nach nicht schnell genug handeln, muss individuell entschieden werden.

Die Kostenfrage

Damit es am Ende keine böse Überraschung gibt, ist es bei der Unterbringung im Krankenhaus zudem wichtig, über die entstehenden Kosten informiert zu sein. Wir geben Dir hier daher einen kurzen Überblick.

1. Für alle Kassenpatienten entsteht pro vollstationärem Tag eine Zuzahlung von zehn Euro. Diese ist aber auf maximal 28 Tage im Jahr begrenzt. Du zahlst also maximal 280 Euro. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob die persönliche Belastungsgrenze niedriger liegt.

2. Wünscht Du mehr als Standardleistungen, etwa ein Einzel- oder Zweibettzimmer, kannst Du sogenannte Wahlleistungen buchen.

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Viele Kliniken bieten dabei mehrere Kategorien, die einzeln oder auch zusammen gewählt werden können. Neben der Unterkunft ist die Arztwahl eine häufige Kategorie, um so eine Chefarztbehandlung zu erhalten. Da diese Angebote die medizinische Grundversorgung überschreiten, sind sie privat zu zahlen und die Kosten können je nach Klinik stark schwanken. Circa 100 Euro pro Tag im Einzelzimmer sind ein guter Orientierungswert.

3. Statt die Zusatzkosten im Krankheitsfall sofort selbst tragen zu müssen, kannst Du auch über eine private Krankenhauszusatzversicherung nachdenken. Hier zahlst Du klassisch einen fixen Beitrag an die Versicherung, die dann im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in Leistung tritt.